Erste Schritte

Bevor Sie sich für Algo Inkasso als ihren neuen Dienstleister für offene Forderungen entscheiden, erfolgt ein ausführliches und kostenfreies Beratungsgespräch mit einem unserer Mitarbeiter. Hierbei geht es in erster Linie darum sich einen ersten, kleinen Überblick über ihre offenen Forderungen zu verschaffen und sie als unseren neuen Kunden kennenzulernen.

Anschließend stellen wir Ihnen unser Konzept vor, wie wir möglichst schnell die gesteckten Ziele erreichen wollen und beginnen im Anschluss gerne sofort mit unserer Arbeit. Ihre Forderungen sind bei uns in den richtigen Händen.

Vorgerichtliches Inkassoverfahren

Konsequent, seriös & effektiv

Um ein erfolgreiches Inkassounternehmen zu sein, bedarf es einer Reihe vielfältiger Fähigkeiten und jede Menge Erfahrung. Nicht jeder Schuldner ist gleich und es sind oft Individuallösungen gefordert. Dies gilt sowohl für die Schuldner als auch für die Gläubiger. Wir müssen dem Schuldner gegenüber als ein hilfreicher Dienstleister gegenübertreten, Fingerspitzengefühl zeigen und verschiedene Wege raus aus der Schuldenfalle aufzeigen. Nur dann gelingt es die Schuldner zu regelmäßigem Kontakt und Zahlungen zu bewegen. Gerade bei sehr alten Rechnungen oder Schuldnern mit sehr geringen finanziellen Möglichkeiten ist dies besonders wichtig. Die vorgerichtliche Einigung mit dem Schuldner ist immer unser Ziel und genießt dementsprechend höchste Aufmerksamkeit durch unsere Mitarbeiter. Angefangen mit mehreren Erinnerungen und Mahnungen betreiben wir im Anschluss sehr erfolgreich ein konzeptioniertes Telefoninkasso. Durch einen freundlichen, aber selbstverständlich auch bestimmten Umgangston versuchen wir die Schuldner von den Vorteilen zu überzeugen, sich auf eine Zahlung oder Ratenzahlungsvereinbarung einzulassen. Sollte es beispielsweise zu einer Ratenzahlungsvereinbarung kommen haben Sie als unser Kunde hiermit natürlich keine Arbeit. Alle Zahlungen werden von uns kontrolliert und vermerkt. Sie erhalten 100% ihres offenen Rechnungsbetrages und wir kümmern uns um sämtliche Modalitäten. Im Laufe der Jahre haben wir unsere Prozesse immer und immer wieder optimiert und erzielen dadurch absolute Top – Ergebnisse beim vorgerichtlichem Inkassoverfahren. Unsere Mitarbeiter werden fortlaufend geschult um die Qualität des Telefoninkassos stetig zu maximieren und Ihnen so möglichst schnelle, erste Erfolge beim Forderungseinzug vorzeigen zu können.

Konkret beginnen wir das vorgerichtliche Inkassoverfahren mit einer bzw. mehreren schriftlichen Erinnerungen und Fristsetzungen für ihren Schuldner zur Tilgung der offenen Forderungen. Je nach Verhalten des Schuldners suchen wir bei Misserfolg dann schließlich das persönliche Gespräch am Telefon. In der Zwischenzeit haben wir uns natürlich bereits über die finanziellen Verhältnisse und die Bonität ihres Schuldners nach unseren Möglichkeiten erkundigt und haben so schon eine Vorstellung von seinen Zahlungsmöglichkeiten. Auch ermitteln wir bei unbekanntem Verzug die neue Anschrift des Schuldners. Am Telefon versuchen wir konsequent eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen und setzen diese dann auch um. Häufig kommt es dadurch zu Ratenzahlungsvereinbarungen, welche wir dann auch schriftlich festhalten und die Zahlungseingänge kontrollieren. Dabei halten wir Sie als Gläubiger und unseren Kunden natürlich stets auf dem Laufenden über Vereinbarungen und Zahlungseingänge.

Zusammenfassung unserer Vorgehensweise:

Bonitätsauskunft des Schuldners einholen
Adressermittlung
Schriftliche Zahlungsaufforderungen, Erinnerungen und Fristsetzung für den Schuldner
Telefoninkasso
Schließung von Zahlungsvereinbarungen
Ratenzahlungsvereinbarung
Überwachung der Zahlungseingänge

Gerichtliches Mahnverfahren

Leider kann nicht jedes vorgerichtliche Inkassoverfahren von uns erfolgreich abgeschlossen werden. Natürlich gibt es immer wieder Schuldner, die nicht bereit oder nicht in der Lage sind ihre Schulden fristgerecht zu begleichen. In diesem Fall beginnen wir nach der letzten schriftlichen Fristsetzung mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dies ist ein automatisches Verfahren und wird bundesweit durchgeführt. Durch diesen Schritt machen wir ihre finanziellen Ansprüche gegenüber dem Schuldner rechtlich geltend und beantragen Mahn – und Vollstreckungsbescheide. Wird von Seiten des Schuldners ein Widerspruch eingelegt beauftragen wir einen Anwalt zur Durchsetzung ihrer Rechte. Dies geschieht natürlich in enger Abstimmung mit Ihnen als unseren Kunden. Ziel ist es die nötigen Vollstreckungsbescheide für die folgende Zwangsvollstreckung schnellstmöglich zu erhalten, um unserem Ziel, dem Erhalt ihrer offenen Forderungen, näher zu kommen.

Zwangsvollstreckungen

Sobald uns ein Mahn – oder Vollstreckungsbescheid vorliegt, leiten wir die notwendigen Schritte ein, ihre Forderungen zu bekommen. Wir beantragen beispielsweise eine Kontopfändung oder einen Überweisungbeschluss. Oft melden sich dann Schuldner von selbst und bieten eine freiwillige Ratenzahlungsvereinbarung an. Des Weiteren kann auch die Zwangsvollstreckung für das bewegliche Vermögen des Schuldners durchgesetzt werden. In der Folge wird der Schuldner von einem Gerichtsvollzieher aufgesucht, welcher dessen Wertsachen prüft und gegebenenfalls in Pfändung nimmt um dadurch ihre offenen Forderungen zu begleichen. Sie brauchen sich dabei um nichts kümmern und können sich zurücklehnen. Wir machen unsere Arbeit konsequent, effektiv und mit nachhaltigem Erfolg.

Bei der Zwangsvollstreckung haben wir verschiedene Möglichkeiten, die wir nach individuellem Bemessen des Schuldners ausüben:

Einholen einer Vermögenauskunft

weitere Informationen zu unseren Konditionen

Kontopfändung

Alles zum Ablauf einer Beauftragung

Überweisungsbeschluss

Das sind Ihre Vorteile wenn Sie mit uns zusammenarbeiten

Sachpfändung
Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft
Zwangssicherungshypotheken
Pfändung von beweglichem Vermögen

Diese Maßnahmen führen in den meisten Fällen auch schnell zu ersten Erfolgen. Jeder Schuldner ist individuell zu betrachten und reagiert unterschiedlich auf die verschiedenen Maßnahmen. Durch unsere große Erfahrung können wir das aber sehr gut im Vorfeld einschätzen und beweisen oft den richtigen Riecher mit unserem Vorgehen und erzielen dadurch überdurchschnittliche, schnelle Ergebnisse.

Gescheiterte Zwangsvollstreckung - Langzeitüberwachung

Nicht jede Zwangsvollstreckung endet mit einem erfolgreichen Abschluss für den Gläubiger. Das ist natürlich ärgerlich aber noch nicht das Ende unserer Dienstleistungen. Sollte die Zwangsvollstreckung also nicht zum Erhalt ihrer Forderungen geführt haben nehmen wir die offenen Forderungen in unsere spezielle Langzeitüberwachung. Das heißt wir kontaktieren den Schuldner weiterhin regelmäßig und überprüfen fortlaufend, ob sich seine wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern. Sollte dies der Fall sein und die Bonität des Schuldners steigen, etwa durch den Eintritt in ein neues Arbeitsverhältnis, ergreifen wir sofort die Chance und setzen uns umgehend an die Einforderung ihrer offenen Posten und realisieren unseren Auftrag. Wir freuen uns, wenn Sie uns ihr Vertrauen schenken und uns mit der Realisierung ihrer offenen Forderungen beauftragen. Wenn Sie noch weitere Informationen oder ein kostenfreies Beratungsgespräch wünschen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören.